E-Mail-Archivierung


Rechtssichere Archivierung Ihrer E-Mail-Kommunikation.

RÜCKRUFBITTE

Rechnungen, Verträge, Heil- und Kostenpläne, Korrespondenzen: Die Zahl an Dokumenten, die täglich in der Praxis entstehen und archiviert werden müssen, ist groß. Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt.

Wer muss archivieren?

Jeder Unternehmer oder Freiberufler – ob kleines Zahnlabor oder große Praxis – muss archivieren. Archivierung von Dokumenten ist eine klare, gesetzliche Vorgabe! Der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt jeder, der zur Buchführung verpflichtet ist.

Wie muss archiviert werden?

Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit liefert, nötig. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht.

Interessiert?

Weitere Informationen erhalten Sie im Securepoint GoBD-Flyer: PDF Download

Gesetzliche Grundlagen

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht nach GoBD keine Kavaliersdelikte mehr: Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat. Das heißt konkret: Betroffen ist jede Praxis, welche digitalen Geschäftsverkehr durchführt.

Das könnte Sie auch interessieren


EDV-Infrastruktur

MEHR ERFAHREN

Virtualisierung

MEHR ERFAHREN

Antivirus-Strategie

MEHR ERFAHREN

Firewall-Lösungen

MEHR ERFAHREN

Datenlöschung

MEHR ERFAHREN

Wartung und Service

MEHR ERFAHREN