IT-Sicherheitsrichtlinie

IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen-für wen ist sie überhaupt relevant?

 

Kurz und knapp: Für jede (Zahn-)Arztpraxis!

Seit April 2021 existieren konkrete, rechtsverbindliche Standards für die Gewährleistung von IT-Sicherheit. Dies bedeutet, dass seitdem ein Mindestmaß an IT-Sicherheit in den Systemen der Praxis gewährleistet sein muss.

Um nun Sie, Ihre Praxis und natürlich auch Ihre Patienten besser schützen zu können, bieten wir Ihnen an, Sie bezüglich der Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie zu beraten und das für Ihre Praxisgröße passende Konzept auszuarbeiten.

Aktuell können Sie hierbei auch von unserer Rabattaktion profitieren, bei der wir zu Ihnen in die Praxis kommen, alle notwendigen Punkte der IT-Sicherheitsrichtlinie durchgehen und prüfen und Ihnen dann ein Angebot unterbreiten, um Ihre Praxis vor Cyberangriffen zu schützen.

 

Brauchen Sie überhaupt die IT-Sicherheitsrichtlinie?

Die Frage ist eher: Kann ich es mir leisten, die IT-Sicherheitsrichtlinie NICHT zu beachten?

Ein Beispiel: Sie sind nicht ausreichend vor Cyberangriffen geschützt und es passiert: Sie werden gehackt.
Können Sie nun garantieren, dass die sensiblen Patientendaten sicher vor dem Zugriff Dritter sind?

Oder dass Sie problemlos den Praxisausfall, die damit verbundenen Kosten und auch eine Art „Lösegeldforderung“ der Hacker von meist vielen tausend Euro tragen können und wollen?

Wenn Sie diese Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, dann melden Sie sich doch unverbindlich bei uns und wir schauen, wie wir Ihnen hierbei helfen können.

 

Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail unter: it-vertrieb@visionmaxx.net oder rufen uns an unter der: 06157-91 493 80.