Gesundheitsreform 2004

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Ablösung der alten Krankenversichertenkarte durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen.

Das bedeutet, dass die Ideen für die Digitalisierung im Medizinwesen bereits vor 20 Jahren Gestalt angenommen haben und seitdem immer weiterentwickelt wurden, sodass wir mittlerweile mit der Telematik- Infrastruktur sensible Patientendaten sicher und schnell zugänglich zur Hand haben, um Diagnose und Behandlung eines Patienten deutlich zu verbessern.
Nimmt man allein die 2004 beschlossene elektronische Gesundheitskarte (eGK) : Auf diesem kleinen Multitalent werden beispielsweise Versichertenstammdaten und Medikationspläne gespeichert. E-Rezepte können sicher und schnell an Apotheken weitergeleitet werden und auch die elektronische Patientenakte (ePA) findet Platz auf der elektronischen Gesundheitskarte. Und dies sind nur einige der vielen Möglichkeiten, die durch die Digitalisierung im Medizinwesen überhaupt erst umsetzbar sind.

Wo wir wohl in den nächsten 20 Jahren der Telematik-Infrastruktur hinkommen werden?
Wir sind gespannt!