Hygienedokumentation


Rechtssichere und komfortable Dokumentation Ihrer Instrumentenaufbereitung.

RÜCKRUFBITTE

Die rechtssichere Dokumentation der Hygienevorgänge in Zahnarztpraxen wird immer wichtiger. Aktuelle Geräte (Desinfektoren, Sterilisatoren, Aufbereitungsgeräte für Hand- und Winkelstücke sowie Folienschweißgeräte) bieten die Möglichkeit einer Protokollausgabe zur Dokumentation des Vorgangs. Dies ist der erste Schritt hin zur digitalen Hygienedokumentation. Die Zuordnung der Vorgänge zum Patienten über eine Kennzeichnung des Sterilguts ist die zweite Ausbaustufe und ermöglicht dann eine volldigitale Hygienedokumentation.

Grundlage dessen bilden die RKI-Richtlinien 2012. Unter Kapitel 2.2.7 „Freigabe zur Anwendung“ heißt es: „dies schließt ein die

  • Durchführung und Dokumentation der Routineprüfung
  • Dokumentation der Freigabeentscheidung.“

Zur Chargendokumentation unter 2.2.8 heißt es: „Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter und Freigabeentscheidung sind mit Bezug auf die freigegebene Person und die Charge zu dokumentieren. Sie müssen belegen, dass der angewendete Aufbereitungsprozess gemäß den Standardarbeitsanweisungen unter Einbehaltung der im Validierungsprotokoll niedergelegten Parameter erfolgt ist (QM).“

Daraus ergibt sich die Anforderung der Dokumentation, welche Ihre EDV-Spezialisten der VisionmaxX GmbH gerne für Sie im vollständig digitalen Workflow abbilden.

Als kurzen Einblick in das „Look and Feel“ des Programms DIOS MP, hier ein Video zum Thema Hygienebuch-Einstellungen: Link zu YouTube-Video / DIOS TV

Erfahren Sie mehr zum Thema in unserer Info-Broschüre:

Hygienedokumentation in der Zahnarztpraxis

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