IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen-für wen ist sie überhaupt relevant?

Kurz und knapp: Für jede (Zahn-)Arztpraxis!

 

Seit April 2021 existieren konkrete Standards für die Gewährleistung von IT-Sicherheit. Dies bedeutet, dass seitdem ein Mindestmaß an IT-Sicherheit in den Systemen der Praxis gewährleistet sein muss. Definiert wird dies durch die gesetzliche verpflichtende IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV.

 

Aber wieso ist das auf einmal von solch enormer Bedeutung?

Im September 2020 ist die IT des größten Düsseldorfer Krankenhauses ausgefallen. Dadurch kam es zum Ausfall hunderter Operationen und Behandlungen. Eine Patientin, die aufgrund des Komplettausfalls der IT in ein anderes Krankenhaus verlegt werden musste, starb. Allerdings kam es hierbei zu keinem technischen Versagen, sondern die Klinik fiel einem Hackerangriff zum Opfer und sollte mittels Ransomware erpresst werden.

 

Der Tod der Patientin hätte wohl verhindert werden können –  wenn die Klinik im Bezug auf ihre IT-Sicherheit besser aufgestellt gewesen wäre, sodass es gar nicht erst zu dem erfolgreichen Hackerangriff hätte kommen können.

 

Aus diesem Grund sollen zukünftig nicht eingehaltene IT-Sicherheitsstandards auch strafrechtlich eine stärkere Rolle spielen.

 

Um nun Sie, Ihre Praxis und natürlich auch Ihre Patienten besser schützen zu können, bieten wir Ihnen an, Sie bezüglich der Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie zu beraten und das für Ihre Praxisgröße passende Konzept auszuarbeiten.

 

Aktuell können Sie hierbei auch von unserer Rabattaktion profitieren, bei der wir zu Ihnen in die Praxis kommen, alle für Ihre Praxis relevanten Punkte der IT-Sicherheitsrichtlinie prüfen und Ihnen dann ein Angebot unterbreiten, um Ihre Praxis vor Cyberangriffen zu schützen.

 

Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail unter: it-vertrieb@visionmaxx.net oder rufen uns an unter der: 06157-91 493 80.