EBZ – das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) kommt!

Ab dem 01.07.2022 startet der Betrieb des EBZ.

Ab diesem Zeitpunkt spart sich Ihre Praxis viel Zeit und vor allem auch viel Papier, da Behandlungspläne bisher auf Papier ausgedruckt werden mussten.

Doch diese sollen mit Einführung des EBZ zukünftig direkt digital aus der Praxisverwaltungssoftware über die Telematik Infrastruktur an die Krankenkassen übermittelt werden. Auch die Genehmigung oder Ablehnung soll dann auf digitalem Wege von der Krankenkasse an die Zahnarztpraxis verschickt werden.

 

Welche Voraussetzungen gelten für den Start mit dem EBZ?

 

Die Praxis muss an die Telematik Infrastruktur angeschlossen sein, der KIM-Fachdienst muss mitsamt KIM-Postfach eingerichtet sein und der eHBA (der elektronische Heilberufsausweis) muss vorliegen.

Ebenfalls muss ein im Juni erscheinendes Update Ihres PVS-Anbieters installiert werden, damit Ihre Praxis fit für das EBZ ist.

 

Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen, damit Sie pünktlich zum 01.07.2022 startklar sind!